Leistungen
Hausrat
In der Wohnung alle dem Haushalt zur privaten Nutzung dienenden Sachen, die durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach einem Einbruch, Leitungswasser, Sturm oder Hagel zerstört oder beschädigt werden oder dabei abhandenkommen. Versichert sind nicht nur Möbel, Kleidung und Haushaltsgeräte, sondern unter anderem auch Bücher, Musikinstrumente, Hobby und Sportgeräte (z.B. Flugdrachen, Surfbretter), sogar Rasenmäher und Campingausrüstungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Sachen Ihnen gehören oder nicht.
Wertsachen (z.B. Urkunden, Schmucksachen, Pelze) und Bargeld ist je Versicherungsfall insgesamt in der Exklusiv-Deckung auf 35% der Versicherungssumme begrenzt, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Auch die notwendigen Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten, Transport und Lagerkosten, Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten,
Schlossänderungskosten, Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen, Kosten für provisorische Maßnahmen, Bewachungskosten, Hotelkosten,
Fahrtmehrkosten für außerplanmäßige Heimreisen sowie Feuerlöschkosten sind mitversichert.
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Wohngebäude
Wohngebäudeversicherung sind die bezeichneten Gebäude und die mit dem Gebäude fest verbundenen Teile gegen Schäden z.B. durch: Brand,
Leitungswasser (Rohrbrüche), Sturm und Hagel versichert. Unter Gebäude ist nicht nur der eigentliche Baukörper gemeint, sondern z.B. auch verschiedene Einbauten wie fest verlegte Fußbodenbeläge oder Heizungsanlagen. Dazu gehören auch Zubehör, Hausanschlusskosten, Außenanlagen (aber keine Bäume, Sträucher, Pflanzen und dergleichen) und auch Architektengebühren, sonstige Planungs- und Gestehungskosten.
Ist das Gebäude zerstört, z.B. abgebrannt, erhalten Sie den ortsüblichen Neubauwert. Dieser richtet sich nach den Preisen vor dem Schaden. Vollen Ersatz des Schadens erhalten Sie, wenn Sie das Gebäude tatsächlich wieder aufbauen oder dem Versicherer nachweisen, dass Sie die Entschädigung voll für die Wiederherstellung verwenden. Wenn nicht, erhalten Sie eine Entschädigung, die nach dem Zustand, Alter, und Abnutzung des Gebäudes berechnet wird (Zeitwertentschädigung). Ist das Gebäude durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel beschädigt, werden die notwendigen Reparaturkosten bezahlt.