Leistungen
Krankenversicherung
Unter dem Begriff Krankenversicherung findet man verschiedenste Produkte. Wer nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung – kurz GKV genannt – sein muss, hat die Möglichkeit, in die Private Krankenversicherung zu wechseln. Dafür steht das Kürzel PKV. Gesetzlich Versicherte dürfen sich aber auch mit Krankenzusatzversicherungen bessere Leistungen im ambulanten, stationären und Zahnbereich kaufen. Weiter gibt es Pflegezusatzversicherungen, um im Pflegefall einfach besser versichert zu sein. Oder für Urlaubsreisen ins Ausland kann man eventuelle ärztliche Behandlungen über eine Auslandreisekrankenversicherung absichern. Und nicht zu vergessen sind die Krankentagegeldversicherung – für den Fall einer länger andauernden Krankheit sowie die Krankenhaustagegeldversicherung für jeden Tag eines stationären Aufenthaltes. Dazu bieten die Versicherungsgesellschaften inzwischen unzählige Krankenversicherungstarife an. Wer soll sich als Laie bloß in dem Tarifdschungel zurechtfinden? Fragen Sie Ihren Versicherungsmakler Christoph Drephal

Zahnzusatzversicherung
Von der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) werden für Zahnersatz sogenannte “Festzuschüsse” gezahlt. Das sind feste Beträge abhängig vom zahnärztlichen Befund. Es ist dabei völlig egal, welche Behandlungstherapie gewählt wird. Die Höhe des „Festzuschusses“ ist etwa die Hälfte der Kosten einer Standardtherapie und bleibt unverändert, unabhängig wie hoch letztlich die Kosten ausfallen. Standardtherapie bedeutet „einfach“, „wirtschaftlich“ und “zweckmäßig”. Darunter fallen schon mal keine teuren Implantate! (vgl. § 56 SGB V – Festsetzung der Regelversorgungen)
Für GKV-Versicherte bedeutet das in der Regel sehr teure Zusatzkosten. Hier finden Sie eine Check-Liste, in der Sie auswählen, welche Kosten Ihre Zahnzusatzversicherung übernehmen soll. Schicken Sie mir diese bitte zurück. Sie erhalten anschließend einen unverbindlichen Vorschlag für eine sehr gute Zahnzusatzversicherung.
Pflegeversicherung
Es gibt drei Varianten für eine private Pflegeversicherung:
Pflegetagegeld-, Pflegekosten- und Pflegerentenversicherung.
Jede hat individuelle Vor- und auch Nachteile. Das bedeutet, dass man für sich abwägen muss, welche der drei Varianten am besten zu einem passt. Eine sorgfältige Entscheidung ist deshalb sehr wichtig, weil die Pflegeversicherungen oft über Jahrzehnte laufen und eine vorzeitige Kündigung in den meisten Fällen den Verlust von Beiträgen bedeutet. Wer früh genug startet, zahlt nur kleine Beiträge.
Die Pflegetagegeldversicherung
Diese funktioniert wie eine Krankentagegeldversicherung und leistet für jeden Tag den versicherten Betrag. Damit kann man dann die anfallenden Kosten für stationäre Pflege, häuslicher Pflegedienst, bzw. Familien- oder Nachbarschaftspflege bezahlen. Die Kosten können durchaus auch höher sein, als der ausgezahlte Tagessatz.
Ob der Beitrag im Leistungsfall weiter bezahlt werden muss, entscheidet der gewählte Pflegetarif.
Die Pflegekostenversicherung
Sie ist gekoppelt an die Leistung und die Pflegestufe der gesetzlichen Krankenversicherung. Damit Leistungen ausbezahlt werden, müssen Kosten angefallen sein, die durch Rechnungen nachzuweisen sind. Probleme könnte es bei Pflegehilfe durch Familie und Nachbarn ergeben. Der Beitrag läuft im Pflegefall weiter und Eventuelle Beitragsanpassungen in der Zukunft sind möglich.
Pflegetagegeld- und Pflegekostenversicherungen werden in der Privaten Krankenversicherung geführt.
Die Pflegeversicherungen funktionieren nach demselben Prinzip wie z.B. die Haftpflichtversicherung: Werden Sie krank, hat die Versicherung zu zahlen; bleiben Sie leistungsfrei oder kündigen, behält die Versicherung die bisher bezahlten Beiträge.
Die Pflegerentenversicherung
diese Versicherung wird von Lebensversicherern angeboten. Das ist eine Kombination aus Versicherungsschutz und Sparvorgang.
Tritt der Pflegefall ein, zahlt die Versicherung eine monatliche Rente, die jeder verwenden kann, wie er will. Voraussetzung der Leistung ist, dass die entsprechende Punktezahl erreicht wird. Diese bestätigt Ihr behandelnder Arzt
- bei 3 Pflegepunkten – 50 % der versicherten Rente
- oder gesetzlicher Pflegestufe I
- bei 4 oder 5 Pflegepunkten – 75 % der versicherten Rente
- oder gesetzlicher Pflegestufe II
- bei 6 Pflegepunkten – oder bei Demenz – 100 % der versicherten Rente
- gesetzlicher Pflegestufe III
Im Laufe der Zeit baut sich ein Rückkaufswert auf, über den man verfügen kann. Das bedeutet, dass ein Teil der bezahlten Beiträge vom Versicherer ausbezahlt, wenn man den Vertrag kündigen will oder muss. Im Pflegefall muss man keine Beiträge mehr bezahlen.